Energieausweis
Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch (pro Quadratmeter, Nutzfläche und Jahr) und die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes, ähnlich wie wir das schon bei Haushaltsgeräten oder Fahrzeugen kennen. Kaufinteressenten für Eigentums- und Mietwohnungen sollen damit eine objektive Information darüber bekommen, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes ist. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen zu motivieren.
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Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können weitere ausführliche Energieberatungen aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt werden.
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Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Energieausweisarten. Dem verbrauchsbasierten und dem bedarfsbasierten Energieausweis.
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung – gestaffelt nach Baualter und Gebäudetyp - ab 1. Juli die Vorlage eines Energieausweises vor. Ab 1.Oktober 2008 muss für ältere Gebäude bis Baujahr 1978 mit weniger als fünf Wohnungen ein Bedarfsausweis (Ausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs) vorgelegt werden. Für Gebäude ab Baujahr 1978 oder mit fünf bzw. mehr Wohnungen ist der preiswertere Verbauchsausweis (Ausweis auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs) notwendig.
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