Effizienz-Check / Heizungs-Check
​
Ab dem 1. Oktober 2022 sollen Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, SHK-Gewerke und bestimmte Energieberater mit dem Effizienz-Check prüfen, ob eine Gasheizung effizient genug heizt oder ob sie optimiert werden kann und muss.
Die Überprüfung zählt zu den am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Energieeinsparung und betrifft über 14 Millionen Anlagen. Die Heizungsüberprüfung ist bis zum September 2024 verpflichtend für alle Hausbesitzer mit einem Gas-Wärmeerzeuger.
​
Nicht alle Heizungsanlagen in Deutschland sind optimal eingestellt und verbrauchen somit unnötig Energie.
Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen tragen in der Regel dazu bei, dass Anlagen effizient und sicher arbeiten. Dennoch kommt es vor, dass aus Unkenntnis Einstellungen verändert werden oder schon lange keine Wartung mehr durchgeführt wurde. An diesem Punkt soll der flächendeckende Effizienz-Check ansetzen. Im Fokus stehen Gas-Wärmeerzeuger, d. h. Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer, die mit Erdgas betrieben werden.
​
Die Überprüfung soll möglichst im Zusammenhang mit anderen Arbeiten durchgeführt werden, um Aufwand und Anfahrtskosten zu senken. Das bedeutet zum Beispiel: Kommt ein Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin zur Messung oder Feuerstättenschau ins Haus, überprüfen sie im Anschluss bestimmte Parameter sowie die Einstellungen der Anlage:
-
Kann die Vorlauftemperatur abgesenkt werden?
-
Ist die Nachtabsenkung aktiviert?
-
Kann die Wassertemperatur abgesenkt werden?
-
Sind die erforderlichen Leitungsrohre gedämmt?
-
Wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt?
Maßnahmen wie diese können und sollen dazu beitragen, dass Brennstoff eingespart werden kann.
​
Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Angebot
Sprechen Sie uns gerne vor Ihrem nächsten Termin bezüglich des Effizienz-Checks an und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot im Zusammenhang mit den ohnehin anstehenden Arbeiten. So können Sie bares Geld sparen und wir berechnen keine zusätzlichen Kosten für Aufwand und Anfahrt.
Sollte eine vergleichbare Prüfung, ein hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch bereits erfolgt sein, können die Eigentümer dies vorher mitteilen oder bei ihrem nächsten Schornsteinfeger-Termin ansprechen. Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Bereits erfolgte Optimierungsmaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.
​

